Über unsere Zunft
Fragen und Antworten zu unserer Zunft
Häufige Fragen
Was ist eine Zunft?
Seit Mitte des 19. Jahrhunderts sind die bernischen Zünfte und Gesellschaften politisch unabhängige, öffentlich-rechtliche Personengemeinden («Korporationen») mit eigener Rechtspersönlichkeit gemäss Artikel 2 des Bernischen Gemeindegesetzes. Die Zünfte und Gesellschaften Berns sind also nicht etwa Vereine sondern Gemeinden ohne Territorium. Sie unterstehen somit der Aufsicht der kantonalen Behörden. Ausserdem sind die bernischen Zünfte und Gesellschaften rechtlich und politisch unabhängig von der Burgergemeinde Bern.
Wer gehört zu den Affen?
Die Zunftgesellschaft zum Affen zählt ungefähr 900 Personen zu ihren Angehörigen. Weil die Zunftangehörigkeit an die Kinder weitergegeben wird, sind alle Altersgruppen vertreten. Von den 900 Angehörigen sind knapp 600 Personen stimmberechtigt und zwar unabhängig ihres Wohnsitzes. Etwa die Hälfte lebt im Kanton Bern. Die anderen Zunftangehörigen sind im Rest der Schweiz und in der ganzen Welt zuhause, zum Beispiel in den USA oder in Paraguay. Sie behalten ihre Zunftangehörigkeit, solange sie den Schweizer Pass behalten.
Die Zunftangehörigkeit setzt das Burgerrecht der Burgergemeinde Bern voraus. Burgerinnen und Burger der Stadt Bern haben den Bürgerort (Heimatort) «Bern Burgergemeinde». Das Burgerrecht ist also ein Heimatrecht.
Welche Aufgaben hat die Zunft heute?
Die Zunft hat Aufgaben im sozialen Bereich
Die bernischen Zünfte und Gesellschaften haben die finanzielle und rechtliche Verantwortung für
- die Sozialhilfe und
- den Kindes- und Erwachsenenschutz (KES)
für ihre im Kanton Bern lebenden Angehörigen. Diese Aufgabe haben alle Zünfte und Gesellschaften Berns, gemäss kantonal-bernischer Verfassung.
Die Zunft vergibt Stipendien
Die Affenzunft gewährt Stipendien an ihre jungen Mitglieder. Dieser Zustupf soll den Zugang zu Bildung erleichtern oder ermöglichen und somit später zur verbesserten Existenzsicherung beitragen. Mehr dazu
Förderung der Verbundenheit
Die Zunft ist nicht nur rechtlich ein Heimatort, sondern bedeutet für die Angehörigen auch eine soziale Zugehörigkeit. Die Zunft fördert und pflegt diese Verbundenheit unter den Angehörigen mit der Durchführung von verschiedenen Anlässen.
Die Zunftzugehörigkeit schafft eine Verbindung mit der Stadt Bern und deren Geschichte. Die Zunft pflegt diese Wurzeln, indem sie sich engagiert mit Beiträgen für kulturelle Projekte und so den Bogen schlägt zu ihrer Herkunft und ihrer Geschichte.
Kulturelles Engagement
Die Zunftgesellschaft zum Affen stellt Mittel für kulturelle Projekte zur Verfügung. Die Zunft unterstützt Projekte, die
- entweder der Erhaltung und Förderung des Steinhauer- und Bildhauer-Handwerks dienen
- oder einen engen Bezug zur unteren Altstadt von Bern haben.
Sie haben ein Projekt, das einem oder beiden dieser Kriterien entspricht? Unterstützungsgesuch stellen
Wie finanziert die Zunftgesellschaft zum Affen ihre Ausgaben?
Die Zünfte und Gesellschaften Berns sind steuerpflichtig, selber Steuern erheben können sie nicht. Zunftangehörige bezahlen auch keine Mitgliedschaftsgebühr.
Die Ausgaben müssen über die Erträge aus dem Zunftvermögen gedeckt werden. Im Falle der Zunftgesellschaft zum Affen stammen die Einnahmen aus der Vermietung des Zunfthauses an der Kramgasse 5 sowie von zwei weiteren Wohnliegenschaften in Bern.
Alles „Alte Berner“?
Die Zünfte Berns werden oft mit dem alten Patriziat der Stadt Bern verwechselt. Tatsächlich gehören die alten Berner Geschlechter in der Regel einer Zunft oder Gesellschaft an. Die meisten Zünfte entstanden aber ursprünglich aus dem Gewerbe.
Bei der Zunftgesellschaft zum Affen kamen die allermeisten Familien erst in der zweiten Hälfte des 19. oder im 20. Jahrhundert dazu. Zunftangehörigkeit muss also nicht bedeuten, dass eine Familie seit Jahrhunderten in Bern ansässig ist. Bei den Affen sind die unterschiedlichsten Berufe und alle sozialen Schichten vertreten.
Kann ich Angehöriger der Zunftgesellschaft zum Affen werden?
Alle mündigen Schweizer Bürgerinnen und Bürger können sich um die Aufnahme in die Zunftgesellschaft zum Affen bewerben. Voraussetzung ist die Einburgerung bei der Burgergemeinde Bern; dies entspricht rechtlich einer Änderung des Heimatortes.
Die Zunftgesellschaft zum Affen freut sich über Anfragen um Aufnahme. Das Vorgesetzenkollegium gibt gerne Auskunft über den Ablauf des Aufnahmeverfahrens. Einzelpersonen oder Familien mit einer engen Verbundenheit zu Bern, die sich mit den Aufgaben und der Gemeinschaft der Zunft identifizieren, sind willkommen.
Unmündige Kinder werden im Normalfall automatisch miteinbezogen. Kinder gelten bis zum 25. Altersjahr als zur Familie gehörig und müssen keinen separaten Antrag stellen.
Die gesuchstellende Person muss in geordneten finanziellen Verhältnissen leben und ohne finanzielle Unterstützung der öffentlichen Hand den eigenen Lebensunterhalt bestreiten können.
Übrigens ist das Grosse Bott (die Gemeindeversammlung) öffentlich zugänglich. Interessierte Personen können (nach Anmeldung bei der Stubenschreiberin) gerne daran teilnehmen.
Was kostet die Aufnahme in die Zunft?
Sowohl die Burgergemeinde Bern als auch die Zunftgesellschaft zum Affen erheben eine Einkaufsgebühr. Sie ist abhängig von der Grösse der Familie, dem Einkommen und dem Vermögen.
Die Einkaufssumme kommt dem sogenannten „Armengut“ zugute, aus dem die Zunft ihre Verpflichtungen im sozialen Bereich erfüllt.