Organisation und Funktionen
Die Zunft – eine burgerliche Korporation
Das oberste Organ: die stimmberechtigten Zunftangehörigen
Das oberste Organ der Zunft bildet das Grosse Bott, die Gemeindeversammlung, welche als Legislative funktioniert.
Stimmberechtigt sind alle Zunftangehörigen, die ihren Wohnsitz oder eine Zustelladresse in der Schweiz haben und die Voraussetzungen für das Stimmrecht in kantonalen Angelegenheiten erfüllen. Das Grosses Bott beschliesst über
- Die Satzungen und Reglemente
- Die Aufnahme von Personen in die Zunft
- die Wahl der Mitglieder des Vorgesetztenkollegiums und der Revisionsstelle
- die Finanz- und Rechtsgeschäfte sowie Geschäte, die ihm das Vorgesetztekollegium zum Entscheid vorlegt.
Das Grosse Bott findet zwei Mal im Jahr statt, im Frühling und im Herbst. Generell wird diese Gemeindeversammlung im Zunftsaal durchgeführt. Es nehmen zwischen 80 bis 120 stimmberechtige Mitglieder der Zunft teil.
Das Vorgesetztenkollegium
Das Vorgesetztenkollegium (VK) ist der Gemeinderat, die Exekutive, der Zunftgesellschaft. Es besteht aus 9 Mitgliedern. Das VK setzt die Beschlüsse des Grossen Botts um. Es führt die Gesellschaft, plant und koordiniert die Geschäfte und vertritt die Zunft nach aussen. Sie ist zuständig für die Finanzgeschäfte und die Vermögensverwaltung und ist die gesetzliche Sozialbehörde. Die Vertreterinnen und Vertreter des Vorgesetztenkollegiums sind die Ansprechpersonen genüber der Öffentlichkeit und den diversen Partnern der Zunft (andere Gesellschaften und Zünfte, Burgergemeinde, Ämter etc.). Sie stellen ein lebendiges Zunftleben sicher.
Präsidentin
Die Präsidentin leitet das Grosse Bott, also die Versammlung aller stimmberechtigten Mitglieder der Zunftgesellschaft zum Affen, sowie die Sitzungen des Vorgesetztenkollegiums und diejenigen diverser Spezialkommissionen. Im Weiteren vertritt die Präsidentin die Zunftgesellschaft gegen aussen und sorgt dafür, dass die Reglemente befolgt und die Beschlüsse umgesetzt werden.
Vize-Präsident
Der Vizepräsident vertritt die Präsidentin. Er nimmt Aufgaben wahr in der Kommunikation gegen innen und aussen und begleitet Sonderprojekte.
Seckelmeister
Der Seckelmeister verwaltet das Vermögen der Zunftgesellschaft. Er führt das Rechnungswesen nach HRM2 und den Vorgaben des übergeordneten Rechts und ist für den Zahlungsverkehr zuständig. Daneben führt er das Versicherungsportefeuille. Er vertritt die Zunftgesellschaft als Delegierter bei der Burgerlichen Ersparniskasse.
Liegenschaftsmeister
Der Liegenschaftsmeister verwaltet die drei Liegenschaften der Zunft, darunter das Zunfthaus an der Kramgasse 5. Er kümmert sich um den Gebäudebetrieb, die Gebäudesicherheit, das Energiewesen, die Schliesspläne, die Verwaltung der Mietverträge und die Kontakte zur Mieterschaft. Er überwacht die Sanierungs- und Umbauarbeiten und ist im Austausch mit Architekten und Handwerkern und den Bau- und Kontrollbehörden der Stadt und des Kantons.
Almosnerin
Die Zunft ist verantwortlich für die Sozialhilfe ihrer im Kanton Bern wohnhaften Angehörigen. In der Sozialhilfe und im Kindes- und Erwachsenenschutz kommen dabei die allgemein gültigen gesetzlichen Grundlagen zur Anwendung (Sozialhilfegesetz und -verordnung, SKOS-Richtlinien, Handbuch für Sozialhilfe im Kt. Bern und weitere rechtliche Grundlagen).
Die Gesellschaften und Zünfte haben sich gemeinsam entschieden, per 1.1.2022 die Wahrnehmung der operativen Aufgaben im Bereich der individuellen Sozialhilfe und des einvernehmlichen Kindesschutzes vollumfänglich an das Burgerliche Sozialzentrum zu übertragen. Als polyvalenter Sozialdienst erfüllt das Burgerliche Sozialzentrum alle gesetzlichen Anforderungen an Professionalität und Fachlichkeit
Die Almosnerin der Zunft begleitet Zunftangehörige von ganz jung bis alt, die in schwierigen oder belastenden Lebenssituationen sind und ist das Bindeglied zu den Fachpersonen des Burgerliches Sozialzentrums BSZ und der burgerliche Kindes und Erwachsenenschutzbehöre bKESB.
Für Fragen oder für Hilfestellungen melden sie sich lieber früher als später, denn so kann oft Schlimmeres vermieden und einer möglichen Notlage rechtzeitig begegnet werden. Ihre Daten werden absolut vertraulich behandelt.
Stubenmeister
Der Stubenmeister ist verantwortlich für die Zunftstube und das leibliche Wohl der Zunftangehörigen an Zunftanlässen wie das Grosse Bott, das Herrenessen oder beispielsweise der Damenanlass. Zudem organisiert er die Vermietungen und die Benützung der Stube an und durch Dritte.
Beisitzer
Beisitzer klingt nach einem passiven „daneben-sitzen“, was der eigentlichen Funktion nicht gerecht wird: Beisitzerinnen und Beisitzer sind Mitglieder des Vorgesetztenkollegiums, denen ausserordentliche Aufträge und spezielle Funktionen übertragen werden, wie beispielsweise die Organisation von grossen Anlässen (z.B. das Familienfest) und Veranstaltungen, aufwändige Abklärungen oder Unterstützung und Expertise bei speziellen Aufgaben der Zunftgesellschaft.
2. Beisitzer (Vakant)
Revisoren
Das Grosse Bott wählt zwei Angehörige der Zunftgesellschaft als Mitglieder der Rechnungsprüfungskommission. Die Rechnungsprüfungskommission prüft die Gesellschaftsrechnung.