Zunftstube mieten und nutzen
Der Zunftsaal der Zunftgesellschaft zum Affen
Das Zunfthaus befindet sich an der Kramgasse 5 in Bern, der Zunftsaal im 1. Stock.
Der Zunftsaal dient in erster Linie der Zunftgesellschaft zum Affen für das Grosse Bott (die Gemeindeversammlung) und ihre Gesellschaftsanlässe. Der Saal kann von Gesellschaftsangehörigen, Mieterinnen und Mieter des Zunfthauses, burgerlichen Gesellschaften und Zünften sowie in Einzelfällen auch von Aussenstehenden für Anlässe gemietet werden, sofern die Benutzer und Benützungsart dem Charakter der Gesellschaft und des Zunftsaals nicht zuwider läuft. Es können maximal 60 Gäste bewirtet werden.
Reservation
Reservationsgesuche sind spätestens einen Monat vor Benutzung via das Online-Formular (s. unten) einzureichen.
Es besteht kein Anspruch auf Benutzung der Räumlichkeiten. Über die Vermietung des Zunftsaals entscheiden der Stubenmeister und die Präsidentin gemeinsam. Der Entscheid ist abschliessend.
Wird die Reservation später als 10 Tage vor dem geplanten Anlass annulliert, wird eine Bearbeitungsgebühr von der Hälfte der vereinbarten Miete verrechnet.
Bewirtung
Wenn am Anlass Gäste bewirtet werden, muss diese Bewirtung ausschliesslich über die Catering-Partner der Zunftgesellschaft erfolgen. Die Catering-Partner kümmern sich nicht nur um die Bewirtung, sondern auch um den Zulass, die Herrichtung des Saals, die Sauberkeit und die Sicherheit. Die Zunftgesellschaft nimmt keinerlei Einfluss auf Preise und Angebot der Catering-Partner. Den Anweisungen der Caterer ist während des Anlasses in jeder Beziehung Folge zu leisten. Gewinnbringende Abgabe von Speis und Trank sowie Abgabe gegen Inkasso ist untersagt.
Catering-Partner der Zunft
Restaurant Frohsinn
Nicolas Röthlisberger
Münstergasse 54
3011 Bern
031 328 03 01
Sonntag/Montag Ruhetage
info@frohsinn-bern.ch
www.frohsinn-bern.ch
Martin Nussbaum
Gartenstrasse 14
3110 Münsingen
079 503 22 30
kochen@martinnussbaum.ch
www.martinnussbaum.ch
Restaurant Krone Bern
Janic Leuthold
Gerechtigkeitsgasse 66
3011 Bern
031 312 13 14
info@kronebern.ch
www.kronebern.ch
Stubenordnung
Die maximale Kapazität beträgt 60 Gäste. In der Stube besteht eine Grundbestuhlung. Nach jedem Anlass ist diese durch den Mieter wieder herzustellen. Die Stube ist besenrein abzugeben. Die Caterer sind für Bereitstellung, Betreuung, sachgerechte Benutzung, Reinigung und Abgabe zuständig. Die Kosten für die Reinigung gehen zu Lasten des Mieters und betragen CHF 150. Die Caterer verfügen über die notwendigen Schlüssel und geben diese nicht aus der Hand. Auf die Mieter im Haus ist grösste Rücksicht zu nehmen. Jeglicher Nachtlärm ist zu vermeiden.
Haftung
Die Zunftgesellschaft übernimmt keinerlei Haftung, weder aus dem Verhältnis zwischen Mieter und der Zunftgesellschaft noch aus dem Verhältnis zwischen dem jeweiligen Caterer und dem Mieter. Der Mieter haftet für alle Sach- und Personenschäden, die der Vermieterin oder Dritten – zum Beispiel Veranstaltungsbesuchern – entstehen, ohne Rücksicht darauf, ob die Schäden durch ihn oder durch Teilnehmer an der Veranstaltung verursacht werden; er hat für alle Schadensersatzansprüche einzustehen, die anlässlich einer Veranstaltung gegen ihn oder den Vermieter geltend gemacht werden.
Wird der Vermieter wegen eines Schadens unmittelbar in Anspruch genommen, ist der Mieter verpflichtet, diese von dem geltend gemachten Anspruch, einschliesslich der entstehenden Prozess- und Nebenkosten, in voller Höhe freizuhalten. Er hat den Vermieter im Rechtsstreit durch gewissenhafte Information Hilfe zu leisten. Der Vermieter haftet nur für Schäden, die auf vorher nicht erkennbare mangelhafte Beschaffenheit der überlassenen Räume oder des Inventars zurückzuführen sind.
Für sämtliche von dem Mieter eingebrachten Gegenstände übernimmt der Vermieter keine Verantwortung. Sie lagern vielmehr ausschliesslich auf Gefahr des Mieters in den Räumen. Während der Veranstaltung eingetretene Beschädigungen sind dem Beauftragten der Vermieterin (Stubenmeister) bei der Raumrückgabe unaufgefordert und vollständig anzuzeigen. Die Vermieterin ist berechtigt, entstandene Schäden auf Kosten des Mieters beseitigen zu lassen. Dabei werden dem Mieter die Reparatur bzw. Ersatzkosten in Rechnung gestellt.
Bei Betriebsstörungen und sonstigen die Veranstaltung behindernden oder beeinträchtigenden Ereignissen ausserhalb des Einflussbereichs des Vermieters kann der Mieter gegen den Vermieter keine Schadenersatzansprüche geltend machen.
Depot
Der Vermieter kann eine Sicherheitsleistung in bar verlangen, welche auf dem Vertrag festgehalten wird. Macht er von dieser Möglichkeit Gebrauch, so tritt der Vertrag erst mit der Leistung der verlangten Sicherheit in Kraft. Nach dem Anlass erstellt der Vermieter eine Abrechnung, wobei die Sicherheitsleistung des Mieters verrechnet wird; ein allfälliger Saldo zu Gunsten des Mieters wird
diesem innert dreissig Tagen ab Bekanntgabe der Zahlstelle zurückerstattet.
Konditionen
Tagesmiete | CHF 800.- |
Halbtagesmiete (max. 8 Std.) | CHF 400.- |
Bereitstellungskosten (in jedem Fall fällig) | CHF 150.- |
Der Zunft nahestehenden Organisationen kann der Mietpreis teilweise erlassen werden. Gesuche um Preiserlass sind gleichzeitig mit der Reservationsanfrage zu stellen.
Reservationsanfrage
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