Zunftstube und Zunftkeller mieten

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Die Zunftstube und der Zunftkeller der Zunftgesellschaft zum Affen

Das Zunfthaus befindet sich an der Kramgasse 5 in Bern, die Zunftstube im 1. Stock.

Die Zunftstube dient in erster Linie der Zunftgesellschaft zum Affen für das Grosse Bott (die Gemeindeversammlung) sowie ihre Gesellschaftsanlässe. Die Stube wie auch der Keller können von Gesellschaftsangehörigen, Mieterinnen und Mietern des Zunfthauses, burgerlichen Gesellschaften und Zünften sowie in Einzelfällen auch von Aussenstehenden für Anlässe gemietet werden – sofern die Benutzung und die Art des Anlasses dem Charakter der Gesellschaft sowie der Zunftstube bzw. des Zunftkellers nicht zuwiderlaufen.

Reservation

Reservationsgesuche für die Zunftstube und den Zunftkeller sind spätestens vier Wochen vor dem Anlass über das untenstehende Online-Formular einzureichen.

Ein Anspruch auf Benutzung der Räumlichkeiten besteht nicht. Über die Vermietung entscheiden die Stubenmeisterin und die Präsidentin gemeinsam; der Entscheid ist abschliessend.

Wird eine Reservation weniger als 14 Tage vor dem geplanten Anlass annulliert, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50 % der vereinbarten Miete erhoben.

Reservationsanfrage

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Ausgewählter Catering-Partner (bei Anlässen mit Gästebewirtung in der Zunftstube)
Bestätigung Stubenreglement*