Ausbildungsbeiträge für Zunftangehörige

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Wer erhält Ausbildungsbeiträge?

Angehörige der Zunftgesellschaft zum Affen können drei Mal eine Ausbildungszulage von je 1’000 Franken beantragen. Die Bedingungen sind:

  • Sie sind im Alter zwischen 18 und 25 Jahren
  • Sie sind an einem «Grossen Bott» (das ist die Gemeindeversammlung) in das Stubenrecht* aufgenommen worden. Die Grossen Bott finden jeweils im Frühling und im Herbst statt. Jedes stimmberechtigte Zunftmitglied erhält dafür automatisch eine Einladung.
  • Sie haben Wohnsitz in der Schweiz.
  • Sie haben bisher maximal zwei Stipendien bezogen.
  • Sie verwenden das Stipendium für die Aus- oder Weiterbildung.
  • Sie haben den Erhalt des ersten bzw. zweiten Ausbildungsbeitrags schriftlich bestätigt und verdankt.

Die Stubenschreiberin versendet jeweils vor den Sommerferien allen berechtigten Zunftangehörigen einen Brief mit einem Antragsformular. Der Antrag muss bis Anfang September bei der Stubenschreiberin eingetroffen sein.

*Stubenrecht: Um am Grossen Bott (an der Gemeindeversammlung) stimmberechtigt zu sein, müssen Zunftangehörige zuerst in das sogenannte "Stubenrecht" aufgenommen werden. Wer erstmals an einem Grossen Bott teilnimmt, muss sich dazu vor der Versammlung bei der Stubenschreiberin anmelden. Am Grossen Bott wird man gebeten, sich vorzustellen und anschliessend ein Gelübde abzulegen. Ab dem Zeitpunkt gilt man als "in der Stube aufgenommen" und ist somit stimmberechtigt.