Heraldik
Familienwappen in unserer Zunft

Haben Sie schon ein Familienwappen? Eintragung im Wappenregister
Die Burgergemeinde Bern führt ein Register der Wappen der burgerlichen Personen und Familien. Die Burgerkommission und die Fachgruppe Heraldik sind für die Überprüfung und Genehmigung der Familienwappen zuständig. Zunftangehörige, die bereits ein Familienwappen haben, können dieses in das Wappenregister der Burgergemeinde eintragen lassen.
Die erste Kontaktaufnahme erfolgt über das Formular auf der Homepage der Burgergemeinde Bern. Die Fachgruppe Heraldik unterstützt und begleitet die Registrierung des Familienwappens, sei es für ein bestehendes Wappen oder für eine Neukreation.
Die Beschreibung des Wappens (Blasonierung) wird in das Wappenregister eingetragen. Zudem beauftragt die Burgergemeinde eine/n Grafiker/in mit der Anpassung oder grafischen Gestaltung, damit die Einheitlichkeit und Kontinuität der Burgerwappen gewährleistet ist.
Die Voraussetzungen für die Eintragung eines Wappens in das Wappenregister der Burgergemeinde Bern sind in einer Verordnung geregelt. Über das Verfahren und den Ablauf für die Eintragung eines Wappens gibt es ein Merkblatt.
- Verordnung über die Eintragungen im Wappenregister der Burgergemeinde Bern
- Merkblatt Heraldik in der Burgergemeinde
Sie haben noch kein Familienwappen?
Zunftmitglieder, die noch kein Familienwappen haben, können ein Familienwappen entwerfen und es anschliessend in das Wappenregister eintragen lassen. Melden Sie der Burgergemeinde Ihren Wunsch über dieses Formular.
Das Wappen kann von Ihnen selbst oder von einem Grafiker mit Kenntnissen in Heraldik entworfen werden. Anschliessend wird die Neuschöpfung in der Sprache der Heraldik beschrieben, d.h. es wird eine Blasonierung formuliert. Dabei hilft die Fachgruppe Heraldik der Burgergemeinde Bern.
Es ist zu beachten, dass jede grafische Umsetzung nur eine Interpretation der Beschreibung des Wappens (Blasonierung) ist. Im Rahmen der Beschreibung gibt es einen gewissen Freiraum für die grafische Umsetzung.
Hier finden Sie die wichtigsten Regeln für eine Neugestaltung Ihres Familienwappens.: Merkblatt heraldische Grundregeln.
Familienwappen in unserer Zunfstube
Sobald der Prozess zur Eintragung des Familienwappens in das Register der Burgergemeinde abgeschlossen ist, kann das Familienwappen auf eine Wappentafel gemalt und in der Zunftstube aufgehängt werden. Die Zunft stellt die Wappentafel zur Verfügung. Parallel dazu wird das Wappen in ein Register eingetragen und gemalt.
Die Kontaktperson für das Verfahren und die Vermittlung der Grafikerin seitens der Zunft ist der/die Stubenmeister/in. Die Kosten für die Grafikerin werden von der Familie getragen.

