Heraldik

Wappenregister

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Aufnahme ins Wappenregister

Die Burgergemeinde Bern führt ein Wappenregister mit allen Wappen burgerlicher Familien und Personen.

In diesem Wappenregister wird die Wappenbeschreibung (Blasonierung) eingetragen. Zudem beauftragt die Burgergemeinde eine Grafikerin/einen Grafiker mit der
grafischen Umsetzung, so dass eine gewisse Einheitlichkeit und Kontinuität in der Umsetzung der Wappen gewährleistet ist. Diese grafischen Daten stellt können dem Grafiker/der Grafikerin gegen eine Aufwandsentschädigung abgekauft werden. Wichtig ist festzuhalten, dass jede grafische Umsetzung nur eine Interpretation der Wappenbeschreibung, also der Blasonierung ist. Innerhalb dieser Beschreibung besteht für die grafische Umsetzung ein Interpretationsspielraum.

Die Voraussetzungen zur Eintragung eines Wappens ins Wappenregister der Burgergemeinde Bern sind in einer Verordnung geregelt und das Vorgehen und der Ablauf für die Eintragung eines Wappens in einem Merkblatt der Burgergemeinde beschrieben. Schliesslich gibt es ein Merkblatt zu den heraldischen Regeln.

Familienwappen in unserer Zunft

Gesellschaftsangehörige, die über kein Familienwappen verfügen, können eines erstellen lassen. Nachdem der Prozess zur Eintragung des Familienwappens im Register der Burgergemeinde abgeschlossen ist, wird empfohlen, das Wappen auf eine durch die Zunft zur Verfügung gestellte Gipsvorlage aufmalen zu lassen und anschliessend in der Zunftstube aufzuhängen. Ansprechperson für das Vorgehen und die Kontaktvermittlung zur Grafikerin seitens der Zunft ist der Stubenmeister/die Stubenmeisterin. Die anfallenden Kosten werden durch die Familie getragen.